Rechner · 2026 · Entwurf

Kurzzeitpflege-Rechner 2026

Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten eines Kurzzeitpflege-Aufenthalts und den möglichen Eigenanteil. Nutzen Sie die Tagessätze Ihres Angebots und fragen Sie die Pflegekasse nach dem noch verfügbaren Jahresbetrag.

Orientierung, kein Leistungsbescheid. Für Pflegegrad 2–5 gilt 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen. Maximal acht Wochen Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr. Nicht alle Kosten sind erstattungsfähig. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf diesen gemeinsamen Jahresbetrag. Die Eingaben verbleiben in Ihrem Browser.

Angaben zum Aufenthalt

Auch bereits beanspruchte Verhinderungspflege berücksichtigen. Wert bitte bei der Kasse erfragen.

Nur eintragen, wenn Pflegekasse die Verfügbarkeit und Anrechenbarkeit bestätigt.

Voraussichtliches Ergebnis

–

Pflegebedingte Kosten–
Unterkunft, Verpflegung, Investitionen–
Voraussichtliche Kassenleistung–
Separat eingesetztes Entlastungsbudget–
Verbleibender gemeinsamer Jahresbetrag–

Die errechnete Kassenleistung setzt Anspruch, anerkannte Kosten und einen verfügbaren Jahresbetrag voraus. Zusatzleistungen, Fahrtkosten und abweichende Vergütungsvereinbarungen sind nicht berücksichtigt.

Was die Pflegekasse übernimmt

Die Kasse übernimmt im Rahmen des verbleibenden gemeinsamen Jahresbetrags grundsätzlich pflegebedingte Aufwendungen sowie bestimmte Betreuungs- und Behandlungspflegekosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben grundsätzlich selbst zu tragen; ein tatsächlich verfügbarer Entlastungsbetrag kann unter Voraussetzungen eingesetzt werden. Ausführlicher Ratgeber zur Kurzzeitpflege.

Quellen: § 42a SGB XI, gesund.bund.de. Stand: Oktober 2026. Vor Veröffentlichung fachlich und technisch prüfen.