Kosten & Finanzierung

Pflegeheim-Kosten 2026: Eigenanteil und Pflegekasse

Ein Platz im Pflegeheim kostet Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 € im Monat aus eigener Tasche. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, was die Pflegekasse übernimmt und warum er mit jedem Jahr im Heim sinkt.

Stand der Zahlen: 1. Juli 2026Zuletzt geprüft: 30.10.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Durchschnittlicher Eigenanteil im 1. Jahr: 3.364 € pro Monat (Bundesdurchschnitt, 1. Juli 2026).
  • Er besteht aus drei Teilen: Pflegeanteil (EEE), Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
  • Auf den Pflegeanteil zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag von 15 % im ersten bis 75 % ab dem vierten Jahr.
  • Reichen Rente und Vermögen nicht, kann das Sozialamt einspringen. Kinder zahlen erst ab 100.000 € Jahreseinkommen.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Rechnung eines Pflegeheims hat mehrere Posten. Die Pflegekasse beteiligt sich nur an den Kosten der Pflege. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten des Hauses zahlen Bewohner selbst.

KostenbestandteilWas dahinterstecktØ pro Monat
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)Pflegekosten, die die Pflegekasse nicht übernimmt. Gleich hoch für Pflegegrad 2 bis 5. Enthält die Ausbildungsumlage (128 €).1.775 €
im 1. Jahr, nach Zuschlag
Unterkunft und VerpflegungZimmer, Reinigung, Mahlzeiten1.068 €
InvestitionskostenGebäude, Instandhaltung, Ausstattung521 €
Eigenanteil gesamt im 1. Jahr3.364 €

Quelle: vdek-Auswertung, Bundesdurchschnitt zum 1. Juli 2026. Die tatsächlichen Beträge stehen in Ihrem Heimvertrag und unterscheiden sich von Heim zu Heim.

Was die Pflegekasse zahlt

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für vollstationäre Pflege einen festen Leistungsbetrag direkt an das Heim (§ 43 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es nur einen geringen Zuschuss. Der Leistungsbetrag steigt mit dem Pflegegrad, der Eigenanteil der Bewohner bleibt dagegen im selben Heim für alle Pflegegrade gleich – deshalb wird bei einem höheren Pflegegrad das Heim für Bewohner nicht teurer.

PflegegradLeistungsbetrag pro Monat
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

Noch keinen Pflegegrad? So läuft der Antrag bei der Pflegekasse. Eine erste, unverbindliche Orientierung gibt der Pflegegrad-Rechner.

Zuschuss nach Aufenthaltsdauer

Zusätzlich zum Leistungsbetrag übernimmt die Pflegekasse einen Teil des Pflegeanteils (EEE). Wie hoch dieser Leistungszuschlag ist, hängt davon ab, wie lange jemand schon vollstationär gepflegt wird (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Aufenthalt im HeimZuschlag auf den EEEEEE (Beispiel)Eigenanteil gesamt (Beispiel)
bis 12 Monate15 %1.775 €3.364 €
13–24 Monate30 %1.462 €3.051 €
25–36 Monate50 %1.044 €2.633 €
mehr als 36 Monate75 %522 €2.111 €

Beispielrechnung auf Basis des Bundesdurchschnitts: EEE vor Zuschlag rechnerisch 2.088 € (1.775 € ÷ 0,85), dazu 1.068 € Unterkunft und Verpflegung und 521 € Investitionskosten. Gerundet; Preissteigerungen während des Aufenthalts sind nicht berücksichtigt.

Mit den Werten Ihres Heims rechnen

Unterschiede nach Bundesland

Die Eigenanteile unterscheiden sich stark nach Region, vor allem wegen unterschiedlicher Personalkosten. Am höchsten war die durchschnittliche Belastung im ersten Jahr zum 1. Juli 2026 in Bremen mit 3.761 €, am niedrigsten in Sachsen-Anhalt mit 2.891 €. Innerhalb eines Bundeslandes können einzelne Heime deutlich darüber oder darunter liegen.

Eine verlässliche Gesamttabelle für alle 16 Länder zeigen wir hier bewusst nicht, solange wir sie nicht aus der aktuellen Primärquelle übernommen und geprüft haben. Entscheidend für Ihre Planung sind ohnehin die Beträge des einzelnen Heims: Fragen Sie dort schriftlich nach dem Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Die Pflegekasse und der Pflegestützpunkt Ihres Landkreises nennen Ihnen die Zuschüsse und Ansprechpartner vor Ort. Die Länderwerte der Ersatzkassen (vdek) finden Sie im veröffentlichten Bundesvergleich.

Wenn Rente und Vermögen nicht reichen

Den Eigenanteil zahlen Bewohner zunächst aus Rente und sonstigem Einkommen, dann aus ihrem Vermögen. Ein Schonvermögen bleibt geschützt. Reicht das nicht, übernimmt das Sozialamt die Differenz als Hilfe zur Pflege. Wichtig: Das Sozialamt zahlt erst ab dem Monat, in dem es von der Notlage erfährt – den Antrag also früh stellen.

Kinder werden nur herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Mehr dazu: Wer zahlt das Pflegeheim? und Elternunterhalt.

Kosten im Heimvertrag prüfen

Der Heimvertrag muss die Entgelte für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten getrennt ausweisen. Erhöhungen muss das Heim schriftlich ankündigen und begründen. Worauf Sie achten sollten, steht in unserem Ratgeber Heimvertrag prüfen. Einen Teil der Kosten können Sie unter Umständen von der Steuer absetzen.

Quellen

  1. 1
    Statistik Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut gestiegen (Pressemitteilung vom 14.07.2026) Verband der Ersatzkassen (vdek) · vdek.com · abgerufen am 30.10.2026
  2. 2
    Gesetz § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege) Bundesministerium der Justiz · gesetze-im-internet.de · abgerufen am 30.10.2026
  3. 3
    Gesetz § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen Bundesministerium der Justiz · gesetze-im-internet.de · abgerufen am 30.10.2026
  4. 4
    Gesetz § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige Bundesministerium der Justiz · gesetze-im-internet.de · abgerufen am 30.10.2026