Punkte-Rechner · 2026 · Entwurf

Pflegegrad-Punkte-Rechner

Sie haben die Rohpunkte aus den sechs Modulen eines Begutachtungsbogens? Hier können Sie nachvollziehen, wie sie nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI gewichtet werden.

Wichtig: Dies ist kein Test zur Selbsteinschätzung des Pflegebedarfs. Einzelne Modul-Rohpunkte müssen bereits fachlich ermittelt sein. Die Eingabe frei geschätzter Zahlen ist nicht aussagekräftig. Sonderregelungen, Kinder und besondere Bedarfskonstellationen werden nicht abgebildet. Alle Daten bleiben im Browser. Keine Werbung auf dieser Seite.

Modul-Rohpunkte aus Ihrem Gutachten

Bitte die ungewichtete Punktzahl je Modul eintragen, nicht Prozentwerte oder bereits gewichtete Punkte.

Rechnerische Einordnung der Modulpunkte

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von maximal 100 gewichteten Punkten

Modul 1–
Modul 2–
Modul 3–
Modul 4–
Modul 5–
Modul 6–
Module 2/3 berücksichtigt (höherer Wert)–

Modul 2 und 3 werden nicht addiert: Nur der jeweils höhere gewichtete Wert fließt in die Gesamtpunktzahl ein. Das ist keine Pflegegrad-Feststellung; zuständig ist die Pflegekasse.

Wie wird gerechnet?

Die Rohpunkte jedes Moduls werden anhand der gesetzlichen Punktbereiche in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Module 2 und 3 bilden eine gemeinsame Wertung. Der resultierende Gesamtwert wird den Schwellenwerten von § 15 Abs. 3 SGB XI zugeordnet. So wird ein Pflegegrad beantragt.

Rechtsgrundlagen: § 15 SGB XI, Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Stand: Oktober 2026. Fachprüfung vor Indexierung erforderlich.