Punkte-Rechner · 2026 · Entwurf
Pflegegrad-Punkte-Rechner
Sie haben die Rohpunkte aus den sechs Modulen eines Begutachtungsbogens? Hier können Sie nachvollziehen, wie sie nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI gewichtet werden.
Rechnerische Einordnung der Modulpunkte
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von maximal 100 gewichteten Punkten
| Modul 1 | – |
| Modul 2 | – |
| Modul 3 | – |
| Modul 4 | – |
| Modul 5 | – |
| Modul 6 | – |
| Module 2/3 berücksichtigt (höherer Wert) | – |
Modul 2 und 3 werden nicht addiert: Nur der jeweils höhere gewichtete Wert fließt in die Gesamtpunktzahl ein. Das ist keine Pflegegrad-Feststellung; zuständig ist die Pflegekasse.
Wie wird gerechnet?
Die Rohpunkte jedes Moduls werden anhand der gesetzlichen Punktbereiche in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Module 2 und 3 bilden eine gemeinsame Wertung. Der resultierende Gesamtwert wird den Schwellenwerten von § 15 Abs. 3 SGB XI zugeordnet. So wird ein Pflegegrad beantragt.
Rechtsgrundlagen: § 15 SGB XI, Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Stand: Oktober 2026. Fachprüfung vor Indexierung erforderlich.