Rechner

Pflegeheim-Kosten-Rechner

Wie hoch ist Ihr monatlicher Eigenanteil – heute und in den nächsten Jahren? Tragen Sie die Beträge aus dem Heimvertrag oder Kostenvoranschlag ein. Ohne eigene Werte rechnet der Rechner mit dem Bundesdurchschnitt.

Ihre Angaben

Zeiten in anderen Pflegeheimen zählen mit.

Welcher Betrag steht in Ihrer Unterlage?
So finden Sie den richtigen Betrag

Der Rechner zieht den Zuschlag der Pflegekasse (15 bis 75 %) selbst ab. Er braucht deshalb den EEE vor Abzug. Auf Heimrechnungen steht der EEE meist als eigene Zeile, der Zuschlag nach § 43c SGB XI als separater Abzug darunter.

  • Steht in Ihrer Unterlage der Betrag vor dem Abzug: übernehmen Sie ihn und wählen Sie die erste Option.
  • Haben Sie nur den Betrag nach dem Abzug: wählen Sie die zweite Option. Der Rechner rechnet dann mit der oben gewählten Aufenthaltsdauer auf den Betrag vor Abzug zurück – der Zuschlag wird so nicht doppelt abgezogen.
  • Unsicher? Fragen Sie in der Verwaltung des Heims nach dem „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil vor Leistungszuschlag“.

Voreinstellung: Bundesdurchschnitt vor Abzug, rechnerisch aus 1.775 € ÷ 0,85 (vdek, 1. Juli 2026).

Nur für die Berechnung der Finanzierungslücke. Ihre Angaben verlassen diesen Browser nicht.

Ergebnis pro Monat

–

Pflegeanteil (EEE) nach Zuschlag
Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten
Zuschuss der Pflegekasse zum EEE

Entwicklung bei gleichbleibenden Preisen

AufenthaltEigenanteil

Orientierungswerte ohne Gewähr. Nicht enthalten: Pflegekassen-Leistungsbetrag (wird direkt mit dem Heim verrechnet), Zusatzleistungen, Preissteigerungen. Grundlage: § 43c SGB XI; Standardwerte vdek, 1. Juli 2026.

So rechnet der Rechner

Eigenanteil = EEE × (1 − Zuschlag) + Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten. Der Zuschlag beträgt nach § 43c SGB XI 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Ausführlich erklärt in unserem Ratgeber Pflegeheim-Kosten 2026. Wenn das Einkommen nicht reicht: Wer zahlt das Pflegeheim?